Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
Kurzbeschreibung
Das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) regelt die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Es bestimmt die Wahl, Stellung, Rechte und Aufgaben der Vertrauenspersonen und Vertrauenspersonenausschüsse sowie deren Beteiligung bei Angelegenheiten des militärischen Dienstbetriebs.
Das Gesetz stellt sicher, dass Soldatinnen und Soldaten ihre Interessen innerhalb der besonderen Organisationsstruktur der Bundeswehr wirksam vertreten können.
Zweck
- Beteiligungsrechte der Soldaten sichern
- Interessenvertretung innerhalb der Bundeswehr stärken
- Mitwirkung bei personellen und sozialen Angelegenheiten gewährleisten
- Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Vertrauenspersonen fördern
- Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und Beteiligungsrechte miteinander verbinden
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sbg_2016/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/sbg_2016/
Das SBG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr. Anders als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes unterliegen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nicht dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), sondern einem eigenständigen Beteiligungssystem. Das SBG ergänzt insbesondere das Soldatengesetz (SG) und steht in engem Zusammenhang mit der Wehrbeschwerdeordnung (WBO).
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