Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Kurzbeschreibung
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes. Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Personen Zugang zu Verschlusssachen oder sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten erhalten und wie Sicherheitsrisiken festgestellt werden.
Das Gesetz bildet die zentrale bundesrechtliche Grundlage für den personellen Geheimschutz und den Schutz von Verschlusssachen.
Zweck
- Schutz von Verschlusssachen gewährleisten
- Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen
- Personellen Geheimschutz sicherstellen
- Sabotageschutz gewährleisten
- Staatliche Sicherheitsinteressen schützen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/
Das SÜG regelt insbesondere die Durchführung einfacher, erweiterter und erweiterter Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen. Es gilt für Beschäftigte des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie weitere Personen, die Zugang zu Verschlusssachen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen erhalten sollen. Ergänzt wird das Gesetz durch die Verschlusssachenanweisung (VSA) sowie spezielle Vorschriften für Sicherheitsbehörden.
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