ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
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ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

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ProstSchG - Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Kurzbeschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) regelt den Schutz von Personen, die in der Prostitution tätig sind, sowie die Anforderungen an den Betrieb von Prostitutionsgewerben.

Es enthält Vorschriften über die persönliche Anmeldung, gesundheitliche Beratung, Informationspflichten, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe sowie über behördliche Überwachung und Maßnahmen zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel.


Zweck

  • Prostituierte schützen
  • Gesundheitsschutz verbessern
  • Ausbeutung und Menschenhandel bekämpfen
  • Mindeststandards für Prostitutionsgewerbe schaffen
  • Behördliche Kontrolle ermöglichen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/

Das Prostituiertenschutzgesetz ergänzt das Prostitutionsgesetz (ProstG). Während das ProstG insbesondere die zivilrechtliche Stellung der Prostitution regelt, enthält das ProstSchG umfangreiche öffentlich-rechtliche Vorgaben zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen sowie zur Regulierung von Prostitutionsgewerben.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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