PodG - Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
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PodG - Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen

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PodG - Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen

Podologengesetz (PodG)

Kurzbeschreibung

Das Podologengesetz (PodG) regelt die Ausbildung und den Zugang zum Beruf der Podologin und des Podologen in Deutschland.

Es enthält insbesondere Vorschriften über die staatlich geregelte Ausbildung, die Voraussetzungen für die Erteilung der Berufserlaubnis, die staatliche Prüfung sowie die Führung der Berufsbezeichnung. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Qualifikation sowie eine qualitativ hochwertige podologische Versorgung der Patientinnen und Patienten.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung gewährleisten
  • Voraussetzungen für die Berufsausübung festlegen
  • Staatliche Berufszulassung regeln
  • Qualität der podologischen Versorgung sichern
  • Patientenschutz stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/podg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/podg/

Das PodG bildet die gesetzliche Grundlage für den Beruf der Podologin und des Podologen. Die Einzelheiten der Ausbildung und staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) geregelt.

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