Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Kurzbeschreibung
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) konkretisiert das Pflegeberufegesetz (PflBG) und regelt die Durchführung der generalistischen Pflegeausbildung.
Sie enthält Vorschriften über die praktische und theoretische Ausbildung, die staatliche Prüfung, Ausbildungsnachweise, Kompetenzbereiche, Zeugnisse sowie die Anforderungen an Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung.
Zweck
- Pflegeberufegesetz konkretisieren
- Einheitliche Ausbildungsstandards gewährleisten
- Staatliche Prüfungen regeln
- Qualität der Pflegeausbildung sichern
- Kompetenzen der Pflegefachpersonen definieren
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/
Diese Verordnung konkretisiert das Pflegeberufegesetz (PflBG) und bildet gemeinsam mit diesem die rechtliche Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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