Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Kurzbeschreibung
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die gewerbliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen. Es enthält insbesondere Vorschriften über Genehmigungen, den Linienverkehr, den Gelegenheitsverkehr (z. B. Taxi- und Mietwagenverkehr), den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Rechte und Pflichten von Verkehrsunternehmen.
Das Gesetz bildet die zentrale nationale Rechtsgrundlage für den gewerblichen Personenverkehr auf der Straße.
Zweck
- Sicheren und zuverlässigen Personenverkehr gewährleisten
- Öffentliche Verkehrsinteressen schützen
- Genehmigungspflicht regeln
- Fairen Wettbewerb sicherstellen
- Mobilitätsangebote rechtlich ordnen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/
Das PBefG regelt insbesondere den Linienverkehr, den Gelegenheitsverkehr, den Taxenverkehr, den Mietwagenverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, dem Fahrerlaubnisrecht sowie den europäischen Vorschriften über den Zugang zum Beruf und zum internationalen Personenverkehr.
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