Preisangabenverordnung (PAngV)
Kurzbeschreibung
Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Sie verpflichtet Unternehmen insbesondere zur transparenten Angabe von Gesamtpreisen, Grundpreisen und Preisermäßigungen.
Sie dient dem Verbraucherschutz und der Vergleichbarkeit von Angeboten. Durch klare Preisangaben sollen Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können und unlautere Wettbewerbspraktiken verhindert werden.
Zweck
- Transparente Preisangaben sicherstellen
- Preisvergleich erleichtern
- Verbraucher schützen
- Lauteren Wettbewerb fördern
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/
Die seit 2022 geltende Fassung der Preisangabenverordnung setzt insbesondere die Vorgaben der Omnibus-Richtlinie um. Sie enthält unter anderem Regelungen zur Angabe von Gesamt- und Grundpreisen sowie zu Preisermäßigungen (z. B. Angabe des niedrigsten Gesamtpreises der letzten 30 Tage bei Preiswerbung).
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.
