NotSanG - Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
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NotSanG - Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

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NotSanG - Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters

Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

Kurzbeschreibung

Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) regelt die Ausbildung, staatliche Prüfung, Berufszulassung und Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Deutschland.

Es ersetzt das frühere Rettungsassistentengesetz und schafft einen modernen, dreijährigen Ausbildungsberuf mit erweiterten Kompetenzen in der präklinischen Notfallversorgung. Ziel ist eine qualitativ hochwertige und patientensichere Versorgung im Rettungsdienst.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung im Rettungsdienst gewährleisten
  • Berufszugang bundeseinheitlich regeln
  • Patientensicherheit stärken
  • Qualität der präklinischen Notfallversorgung sichern
  • Moderne Kompetenzen für Notfallsanitäter schaffen

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/notsang/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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