NotSan-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
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NotSan-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

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NotSan-APrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Kurzbeschreibung

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) regelt die Durchführung der Ausbildung sowie der staatlichen Prüfungen für den Beruf des Notfallsanitäters.

Sie konkretisiert das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und enthält insbesondere Vorschriften über Ausbildungsdauer, theoretischen und praktischen Unterricht, praktische Ausbildung in Rettungswachen und Krankenhäusern, staatliche Prüfungen, Bewertung sowie die Voraussetzungen für den erfolgreichen Berufsabschluss.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung sicherstellen
  • Ausbildungsinhalte verbindlich festlegen
  • Staatliche Prüfungen regeln
  • Qualität der Notfallversorgung gewährleisten
  • Patientensicherheit fördern

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/notsan-aprv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/notsan-aprv/

Die NotSan-APrV konkretisiert das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und regelt die Ausbildung sowie die staatlichen Prüfungen für den Beruf des Notfallsanitäters. Ergänzend gelten die jeweiligen Rettungsdienstgesetze der Länder für Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes.

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