NachwV - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
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NachwV - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

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NachwV - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen

Nachweisverordnung (NachwV)

Kurzbeschreibung

Die Nachweisverordnung (NachwV) konkretisiert die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen. Sie regelt insbesondere die Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle und die Führung der erforderlichen Nachweise durch Erzeuger, Beförderer und Entsorger.

Ein wesentlicher Bestandteil ist das elektronische Nachweisverfahren (eANV), das die rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation der Entsorgung gewährleistet.


Zweck

  • Ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen
  • Umwelt schützen
  • Illegalen Abfallentsorgungen vorbeugen
  • Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege sicherstellen
  • Elektronische Dokumentation fördern

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/

Die NachwV ist die zentrale Ausführungsverordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle. Sie regelt unter anderem Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine, Registerpflichten sowie das elektronische Nachweisverfahren (eANV). Damit gewährleistet sie eine lückenlose Dokumentation der Abfallströme.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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