Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV)
Kurzbeschreibung
Die MTAPrV regelt die Durchführung der Ausbildung und der staatlichen Prüfungen für die Berufe der Medizinischen Technologinnen und Medizinischen Technologen.
Sie konkretisiert das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTA-G) und enthält insbesondere Vorschriften über Ausbildungsziele, Ausbildungsdauer, theoretischen und praktischen Unterricht, praktische Ausbildung, staatliche Prüfungen, Bewertung sowie die Voraussetzungen für den erfolgreichen Berufsabschluss.
Die Verordnung gilt für die Berufe:
- Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologen für Radiologie
- Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
- Medizinische Technologen für Veterinärmedizin
Zweck
- Einheitliche Berufsausbildung gewährleisten
- Ausbildungsinhalte verbindlich festlegen
- Staatliche Prüfungen regeln
- Qualität der medizinisch-technischen Versorgung sichern
- Patientensicherheit fördern
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/mtaprv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/mtaprv/
Die MTAPrV konkretisiert das MTA-G und regelt die Ausbildung sowie die staatlichen Prüfungen der Berufe in der medizinischen Technologie.
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