Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Kurzbeschreibung
Das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) regelt die Ausbildung, die staatliche Prüfung sowie den Zugang zu den Berufen des Masseurs und medizinischen Bademeisters sowie des Physiotherapeuten.
Es enthält insbesondere Vorschriften über die Berufsausbildung, die Voraussetzungen für die Erteilung der Berufserlaubnis, die staatlichen Prüfungen sowie die Führung der geschützten Berufsbezeichnungen. Ziel ist eine bundesweit einheitliche Qualifikation und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Zweck
- Einheitliche Ausbildung gewährleisten
- Voraussetzungen für die Berufsausübung festlegen
- Staatliche Berufszulassung regeln
- Qualität der physiotherapeutischen Versorgung sichern
- Patientenschutz stärken
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/
Das MPhG bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufe des Masseurs und medizinischen Bademeisters sowie des Physiotherapeuten. Die Einzelheiten der Ausbildung und staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und Physiotherapeuten (MPhAPrV) geregelt.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.
