Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Kurzbeschreibung
Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) bildet die nationale Ergänzung zu den europäischen Medizinprodukteverordnungen (MDR und IVDR).
Es regelt insbesondere Zuständigkeiten deutscher Behörden, Marktüberwachung, klinische Prüfungen, Leistungsstudien, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie nationale Anforderungen an das Bereitstellen und die Überwachung von Medizinprodukten.
Zweck
- Europäisches Medizinprodukterecht national umsetzen
- Zuständigkeiten deutscher Behörden regeln
- Marktüberwachung sicherstellen
- Patientensicherheit stärken
- Einheitliche Durchführung der MDR und IVDR gewährleisten
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/mpdg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/mpdg/
Das MPDG ergänzt die unmittelbar geltenden europäischen Medizinprodukteverordnungen (MDR und IVDR) durch nationale Durchführungsvorschriften.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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