Kurzbeschreibung
Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums.
Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass bestehende Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer durch grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen nicht verloren gehen.
Zweck
- Mitbestimmungsrechte sichern
- Arbeitnehmervertretungen schützen
- Europäische Unternehmensverschmelzungen begleiten
- Einheitliche Beteiligungsverfahren schaffen
- Mitbestimmungsabbau verhindern
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/mgvg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/mgvg/
Das MgVG ergänzt das Umwandlungsrecht um besondere Vorschriften zur Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen. Es regelt insbesondere die Bildung eines besonderen Verhandlungsgremiums, den Abschluss einer Mitbestimmungsvereinbarung sowie gesetzliche Auffangregelungen, wenn keine Vereinbarung zustande kommt. Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zum Schutz der Arbeitnehmerbeteiligung bei internationalen Unternehmensumstrukturierungen.
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