Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Kurzbeschreibung
Die Mess- und Eichverordnung (MessEV) konkretisiert das Mess- und Eichgesetz (MessEG). Sie regelt die technischen und organisatorischen Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Bereitstellung, die Verwendung und die Eichung von Messgeräten.
Darüber hinaus enthält sie detaillierte Vorschriften zu Eichfristen, Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnungen, Fertigpackungen sowie zu den Pflichten von Herstellern, Verwendern und Eichbehörden.
Zweck
- Einheitliche Anforderungen an Messgeräte festlegen
- Messgenauigkeit dauerhaft sicherstellen
- Verbraucher schützen
- Lauteren Wettbewerb fördern
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/messev/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/messev/
Die MessEV ist die wichtigste Ausführungsverordnung zum Mess- und Eichgesetz. Sie enthält die konkreten technischen Anforderungen und Verfahrensregelungen für Messgeräte und Eichungen. In der Praxis wird sie häufig gemeinsam mit dem MessEG angewendet.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.
