Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Kurzbeschreibung
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Mess- und Eichrechts. Es regelt das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt, die Verwendung und die Eichung von Messgeräten sowie Vorschriften über Fertigpackungen.
Ziel ist es, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messungen sicherzustellen, den lauteren Wettbewerb zu fördern und Verbraucher sowie Unternehmen vor fehlerhaften Messergebnissen zu schützen.
Zweck
- Einheitliche Messgenauigkeit gewährleisten
- Vertrauen in Messungen schaffen
- Verbraucher schützen
- Lauteren Wettbewerb fördern
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/
Das MessEG ist das Stammgesetz des deutschen Mess- und Eichrechts. Es wird insbesondere durch die Mess- und Eichverordnung (MessEV) ergänzt. Typische Anwendungsbereiche sind Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler, Zapfsäulen, Waagen, Taxameter, Geschwindigkeitsmessgeräte sowie Fertigpackungen.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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