Maschinenrichtlinie (EU)
Kurzbeschreibung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine zentrale EU-Richtlinie, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen festlegt, bevor diese in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
Ziel ist es, ein hohes Sicherheitsniveau für Nutzer zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu ermöglichen.
Systematischer Kontext
Die Maschinenrichtlinie liegt im Schnittfeld von EU-Binnenmarktrecht, Produktsicherheitsrecht, Arbeitsschutz, Industrieproduktion und Marktüberwachung.
Verknüpfungen:
- EU-Gesetzgebung
- Wissensbereiche/Europäische Union/Marktüberwachung EU
- Arbeitsschutz
- IT-Sicherheit
- Binnenmarkt
1. Ziel der Maschinenrichtlinie
- Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Personen
- Schutz von Haus- und Nutztieren sowie der Umwelt
- Sicherstellung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus in der EU
- Förderung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt
2. Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für:
- Maschinen und Anlagen
- austauschbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Hebezeuge
- Ketten, Seile und Gurte
- unvollständige Maschinen (Teilmaschinen)
3. Grundprinzip: CE-Kennzeichnung
Bedeutung
Marktüberwachung