LärmVibrationsArbSchV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
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LärmVibrationsArbSchV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen

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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV)

Kurzbeschreibung

Die LärmVibrationsArbSchV regelt den Schutz von Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Lärm und mechanische Vibrationen am Arbeitsplatz.

Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und die Einhaltung von Auslöse- und Expositionsgrenzwerten sicherzustellen.


Zweck

  • Gesundheitsschäden durch Lärm vermeiden
  • Gesundheitsschäden durch Vibrationen verhindern
  • Gefährdungen frühzeitig erkennen und beurteilen
  • Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sicherstellen
  • Hör- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessern

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/


Hinweise

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