LogopG - Gesetz über den Beruf des Logopäden
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LogopG - Gesetz über den Beruf des Logopäden

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LogopG - Gesetz über den Beruf des Logopäden

Logopädengesetz (LogopG)

Kurzbeschreibung

Das Logopädengesetz (LogopG) regelt die Ausbildung und den Zugang zum Beruf der Logopädin und des Logopäden in Deutschland.

Es enthält insbesondere Vorschriften über die staatlich geregelte Ausbildung, die Voraussetzungen für die Erteilung der Berufserlaubnis, die staatliche Prüfung sowie die Führung der Berufsbezeichnung. Ziel ist es, eine einheitliche Qualifikation sicherzustellen und eine qualitativ hochwertige logopädische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung gewährleisten
  • Voraussetzungen für die Berufsausübung festlegen
  • Staatliche Berufszulassung regeln
  • Qualität der logopädischen Versorgung sichern
  • Patientenschutz stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/logopg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/logopg/

Das LogopG bildet die gesetzliche Grundlage für den Beruf der Logopädin und des Logopäden. Die Einzelheiten der Ausbildung und staatlichen Prüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) geregelt.

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