LMHV - Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
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LMHV - Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln

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LMHV - Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Kurzbeschreibung

Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) konkretisiert die Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in Deutschland.

Sie ergänzt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die unmittelbar geltenden europäischen Hygienevorschriften. Die Verordnung regelt insbesondere Anforderungen an Personalhygiene, betriebliche Hygiene, Schulungen, Eigenkontrollsysteme (HACCP) sowie bestimmte nationale Ergänzungen zum europäischen Lebensmittelhygienerecht.


Zweck

  • Hygienestandards im Lebensmittelbereich sicherstellen
  • Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren schützen
  • Europäische Hygienevorschriften ergänzen
  • Lebensmittelbetriebe zu Eigenkontrollen verpflichten
  • Sichere Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/

Die LMHV ergänzt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die europäischen Hygienevorschriften, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

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