Kunsturhebergesetz (KunstUrhG / KUG)
Kurzbeschreibung
Das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), häufig auch als KUG bezeichnet, regelt insbesondere das Recht am eigenen Bild. Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Bildnisse von Personen hergestellt, veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen.
Das Gesetz schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und schafft gleichzeitig Ausnahmen für berechtigte Interessen der Presse, Kunst und Zeitgeschichte.
Obwohl das Gesetz bereits aus dem Jahr 1907 stammt, besitzt es weiterhin eine sehr hohe praktische Bedeutung und wird heute zusammen mit der DSGVO, dem BGB und der Rechtsprechung angewendet.
Zweck
- Recht am eigenen Bild schützen
- Persönlichkeitsrechte wahren
- Voraussetzungen für Bildveröffentlichungen regeln
- Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte ausgleichen
- Rechtssicherheit für Medien und Fotografen schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/
Das Kunsturhebergesetz ergänzt heute insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. In der Praxis spielen insbesondere die §§ 22 und 23 KunstUrhG zum Recht am eigenen Bild eine herausragende Rolle.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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