KSVG - Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
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KSVG - Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

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KSVG - Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Kurzbeschreibung

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung selbständiger Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland.

Es schafft mit der Künstlersozialversicherung ein besonderes System, das selbstständig tätigen Kunst- und Medienschaffenden einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe bestimmter Unternehmen und Verwerter.


Zweck

  • Sozialen Schutz selbständiger Künstler und Publizisten gewährleisten
  • Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglichen
  • Altersvorsorge und Krankenversicherung absichern
  • Kreativberufe sozial absichern
  • Finanzierung der Künstlersozialversicherung regeln

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/

Das Gesetz regelt insbesondere die Versicherungspflicht, die Künstlersozialabgabe sowie die Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK).

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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