Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Kurzbeschreibung
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung selbständiger Künstlerinnen, Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland.
Es schafft mit der Künstlersozialversicherung ein besonderes System, das selbstständig tätigen Kunst- und Medienschaffenden einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Versicherten, einen Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe bestimmter Unternehmen und Verwerter.
Zweck
- Sozialen Schutz selbständiger Künstler und Publizisten gewährleisten
- Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung ermöglichen
- Altersvorsorge und Krankenversicherung absichern
- Kreativberufe sozial absichern
- Finanzierung der Künstlersozialversicherung regeln
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/
Das Gesetz regelt insbesondere die Versicherungspflicht, die Künstlersozialabgabe sowie die Aufgaben der Künstlersozialkasse (KSK).
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