Kraftfahrer-Arbeitszeitgesetz (KrFArbZG)
Kurzbeschreibung
Das Kraftfahrer-Arbeitszeitgesetz (KrFArbZG) regelt die Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr.
Es ergänzt die europäischen Vorschriften über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten und stellt sicher, dass auch selbständige Fahrer Arbeitszeitgrenzen einhalten. Ziel ist der Schutz der Verkehrssicherheit sowie der Gesundheit der Fahrer und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Zweck
- Arbeitszeiten selbständiger Kraftfahrer regeln
- Verkehrssicherheit erhöhen
- Übermüdung verhindern
- Europäische Arbeitszeitvorschriften umsetzen
- Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/krfarbzg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/krfarbzg/
Das KrFArbZG ergänzt die europäischen Regelungen zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für selbständige Kraftfahrer. Für Arbeitnehmer gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Fahrpersonalgesetz (FPersG) und die Fahrpersonalverordnung (FPersV).
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