ImmVermV - Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung
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ImmVermV - Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung

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ImmVermV - Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung

Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Kurzbeschreibung

Die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) konkretisiert die Anforderungen an die Tätigkeit von Immobiliardarlehensvermittlern nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).

Sie regelt insbesondere die Anforderungen an Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungs- und Informationspflichten, Dokumentation sowie die ordnungsgemäße Berufsausübung. Ziel ist ein hoher Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen.


Zweck

  • Einheitliche Anforderungen an Immobiliardarlehensvermittler schaffen
  • Verbraucher bei Immobilienfinanzierungen schützen
  • Beratungsqualität sicherstellen
  • Transparenz im Vermittlungsprozess erhöhen
  • Europäische Vorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/

Die ImmVermV konkretisiert die Vorschriften des § 34i GewO über die Immobiliardarlehensvermittlung. Sie enthält detaillierte Regelungen zu Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu den Anforderungen an die Berufsausübung.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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