Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Kurzbeschreibung
Die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) konkretisiert die Anforderungen an die Tätigkeit von Immobiliardarlehensvermittlern nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO).
Sie regelt insbesondere die Anforderungen an Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungs- und Informationspflichten, Dokumentation sowie die ordnungsgemäße Berufsausübung. Ziel ist ein hoher Verbraucherschutz bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Zweck
- Einheitliche Anforderungen an Immobiliardarlehensvermittler schaffen
- Verbraucher bei Immobilienfinanzierungen schützen
- Beratungsqualität sicherstellen
- Transparenz im Vermittlungsprozess erhöhen
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/immvermv/
Die ImmVermV konkretisiert die Vorschriften des § 34i GewO über die Immobiliardarlehensvermittlung. Sie enthält detaillierte Regelungen zu Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung, Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie zu den Anforderungen an die Berufsausübung.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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