Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV)
Kurzbeschreibung
Die Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) regelt die Durchführung des hochschulischen Hebammenstudiums sowie die staatliche Prüfung für den Hebammenberuf.
Sie konkretisiert das Hebammengesetz (HebG) und enthält insbesondere Vorschriften über Studieninhalte, praktische Ausbildung, Praxiseinsätze, staatliche Prüfungen, Bewertung, Bachelorabschluss sowie die Voraussetzungen für die Berufszulassung als Hebamme.
Zweck
- Einheitliche akademische Hebammenausbildung gewährleisten
- Studien- und Prüfungsanforderungen festlegen
- Staatliche Berufszulassung regeln
- Qualität der Geburtshilfe sichern
- Europäische Ausbildungsstandards umsetzen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/
Die HebStPrV konkretisiert das Hebammengesetz (HebG) und regelt das dual ausgestaltete Hochschulstudium, die staatlichen Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Berufszulassung als Hebamme. Sie setzt zugleich europäische Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um.
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