HebStPrV - Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
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HebStPrV - Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

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HebStPrV - Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV)

Kurzbeschreibung

Die Hebammenstudien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) regelt die Durchführung des hochschulischen Hebammenstudiums sowie die staatliche Prüfung für den Hebammenberuf.

Sie konkretisiert das Hebammengesetz (HebG) und enthält insbesondere Vorschriften über Studieninhalte, praktische Ausbildung, Praxiseinsätze, staatliche Prüfungen, Bewertung, Bachelorabschluss sowie die Voraussetzungen für die Berufszulassung als Hebamme.


Zweck

  • Einheitliche akademische Hebammenausbildung gewährleisten
  • Studien- und Prüfungsanforderungen festlegen
  • Staatliche Berufszulassung regeln
  • Qualität der Geburtshilfe sichern
  • Europäische Ausbildungsstandards umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/hebstprv/

Die HebStPrV konkretisiert das Hebammengesetz (HebG) und regelt das dual ausgestaltete Hochschulstudium, die staatlichen Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Berufszulassung als Hebamme. Sie setzt zugleich europäische Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um.

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