Erste Durchführungsverordnung zum Heimarbeitsgesetz (HAGDV)
Kurzbeschreibung
Die Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV) konkretisiert einzelne Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Sie enthält nähere Regelungen zur praktischen Durchführung des Heimarbeitsrechts und unterstützt die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben durch Behörden, Auftraggeber und Heimarbeiter.
Die Verordnung ergänzt das Heimarbeitsgesetz und bildet gemeinsam mit diesem die Grundlage für die Verwaltungspraxis im Bereich der Heimarbeit.
Zweck
- Durchführung des Heimarbeitsgesetzes sicherstellen
- Verwaltungsverfahren vereinheitlichen
- Heimarbeitsrecht konkretisieren
- Behörden bei der Anwendung unterstützen
- Rechtssicherheit für Auftraggeber und Heimarbeiter schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/hagdv_1/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/hagdv_1/
Die HAGDV ergänzt das Heimarbeitsgesetz (HAG) durch Ausführungsvorschriften. Sie dient der praktischen Umsetzung einzelner gesetzlicher Regelungen und ist insbesondere für Behörden und Betriebe relevant, die Heimarbeit vergeben oder überwachen.
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