Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Kurzbeschreibung
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Gütertransport mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Es enthält Vorschriften über den Zugang zum Markt, Genehmigungen, Gemeinschaftslizenzen, Werkverkehr, Kabotage sowie die Überwachung und Kontrolle von Güterkraftverkehrsunternehmen.
Das Gesetz bildet die zentrale nationale Rechtsgrundlage für den gewerblichen Straßengüterverkehr in Deutschland und ergänzt die unmittelbar geltenden europäischen Vorschriften.
Zweck
- Ordnung des Güterkraftverkehrs sicherstellen
- Fairen Wettbewerb gewährleisten
- Verkehrssicherheit fördern
- Zugang zum Transportmarkt regeln
- Europäische Vorgaben ergänzen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/
Das GüKG regelt insbesondere die Voraussetzungen für die gewerbliche Güterbeförderung, den Werkverkehr, Kabotageverkehre sowie die Überwachung der Unternehmen. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), dem Fahrpersonalrecht sowie den europäischen Marktzugangsverordnungen.
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