GewAbfV - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Gesetz · AELS Wissensseite

GewAbfV - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu GewAbfV - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

175 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 21 Verknüpfungen
GewAbfV - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Kurzbeschreibung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) konkretisiert die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

Sie verpflichtet Unternehmen insbesondere zur getrennten Sammlung verschiedener Abfallfraktionen, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sowie zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung.


Zweck

  • Getrenntsammlung von Abfällen fördern
  • Recyclingquoten erhöhen
  • Ressourcen schonen
  • Umweltbelastungen reduzieren
  • Kreislaufwirtschaft stärken

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/

Die GewAbfV ist die wichtigste Ausführungsverordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für gewerbliche Abfälle. Sie regelt insbesondere die Getrenntsammlung, Vorbehandlung, Dokumentation und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Ziel ist eine möglichst hochwertige stoffliche Verwertung und die Reduzierung der Deponierung.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu GewAbfV - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.