Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Kurzbeschreibung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) konkretisiert die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Sie verpflichtet Unternehmen insbesondere zur getrennten Sammlung verschiedener Abfallfraktionen, zur Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling sowie zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung.
Zweck
- Getrenntsammlung von Abfällen fördern
- Recyclingquoten erhöhen
- Ressourcen schonen
- Umweltbelastungen reduzieren
- Kreislaufwirtschaft stärken
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/gewabfv_2017/
Die GewAbfV ist die wichtigste Ausführungsverordnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für gewerbliche Abfälle. Sie regelt insbesondere die Getrenntsammlung, Vorbehandlung, Dokumentation und Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen. Ziel ist eine möglichst hochwertige stoffliche Verwertung und die Reduzierung der Deponierung.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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