Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)
Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) enthält besondere Vorschriften zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten im Bergbau.
Sie konkretisiert das Bundesberggesetz (BBergG) und ergänzt die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen. Die Verordnung regelt unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen wie Staub, Lärm, Gefahrstoffen und klimatischen Belastungen sowie Anforderungen an arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebliche Schutzmaßnahmen.
Zweck
- Gesundheit der Beschäftigten im Bergbau schützen
- Bergbauspezifische Gesundheitsgefahren minimieren
- Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen
- Arbeitgeberpflichten konkretisieren
- Sichere Arbeitsbedingungen im Bergbau gewährleisten
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/gesbergv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/gesbergv/
Die GesBergV ergänzt das Bundesberggesetz (BBergG) um spezielle Vorschriften zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten im Bergbau. Daneben gelten insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und weitere bergrechtliche Verordnungen.
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