GesBergV - Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
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GesBergV - Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten

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GesBergV - Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten

Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV)

Kurzbeschreibung

Die Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) enthält besondere Vorschriften zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten im Bergbau.

Sie konkretisiert das Bundesberggesetz (BBergG) und ergänzt die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Regelungen. Die Verordnung regelt unter anderem Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen wie Staub, Lärm, Gefahrstoffen und klimatischen Belastungen sowie Anforderungen an arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebliche Schutzmaßnahmen.


Zweck

  • Gesundheit der Beschäftigten im Bergbau schützen
  • Bergbauspezifische Gesundheitsgefahren minimieren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen
  • Arbeitgeberpflichten konkretisieren
  • Sichere Arbeitsbedingungen im Bergbau gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gesbergv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gesbergv/

Die GesBergV ergänzt das Bundesberggesetz (BBergG) um spezielle Vorschriften zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten im Bergbau. Daneben gelten insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und weitere bergrechtliche Verordnungen.

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