GbV - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen
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GbV - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen

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GbV - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Kurzbeschreibung

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt die Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Pflichten von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

Sie legt fest, welche Unternehmen Gefahrgutbeauftragte bestellen müssen, welche Ausnahmen gelten und welche Aufgaben, Schulungen sowie Nachweis- und Berichtspflichten wahrzunehmen sind. Ziel ist die sichere Organisation von Gefahrguttransporten sowie die Einhaltung der nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.


Zweck

  • Sicheren Gefahrguttransport fördern
  • Bestellung von Gefahrgutbeauftragten regeln
  • Unternehmen bei der Einhaltung des Gefahrgutrechts unterstützen
  • Unfälle vermeiden
  • Nationale und internationale Gefahrgutvorschriften umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gbv_2011/

Die GbV ergänzt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und konkretisiert die organisatorischen Anforderungen an Unternehmen, die gefährliche Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen befördern oder an der Beförderung beteiligt sind.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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