GastG - Gaststättengesetz
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GastG - Gaststättengesetz

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GastG - Gaststättengesetz

Gaststättengesetz (GastG)

Kurzbeschreibung

Das Gaststättengesetz (GastG) regelt den Betrieb von Gaststätten sowie die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Verabreichen von Speisen und Getränken, insbesondere alkoholischer Getränke.

Es enthält Vorschriften über Erlaubnisse, Pflichten der Gaststättenbetreiber, den Schutz der Gäste sowie behördliche Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse. Seit der Föderalismusreform 2006 haben zahlreiche Bundesländer eigene Gaststättengesetze erlassen. Das Bundesgesetz gilt daher nur noch in den Bereichen, in denen Bundesrecht fortbesteht oder Landesrecht darauf verweist.


Zweck

  • Ordnungsgemäßen Betrieb von Gaststätten sicherstellen
  • Verbraucher und Gäste schützen
  • Gefahren durch Alkoholausschank vorbeugen
  • Einheitliche Anforderungen an Gaststätten schaffen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/

Durch die Föderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht weitgehend auf die Länder über. Viele Bundesländer haben deshalb eigene Gaststättengesetze erlassen. Für die Praxis sind daneben insbesondere lebensmittelrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und jugendschutzrechtliche Vorschriften von großer Bedeutung.

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