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EU-Institutionen


Kurzbeschreibung

Die EU-Institutionen sind die zentralen Organe der Europäischen Union. Sie übernehmen Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung, Finanzkontrolle und politische Steuerung der EU.

Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Ziele der Europäischen Union umgesetzt und die Interessen von Mitgliedstaaten, Bürgern und Unternehmen berücksichtigt werden.


1. Überblick

Die Europäische Union verfügt über sieben offizielle Institutionen:

1. Europäisches Parlament

2. Europäischer Rat

3. Rat der Europäischen Union

4. Europäische Kommission

5. Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

6. Europäische Zentralbank (EZB)

7. Europäischer Rechnungshof

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2. Europäisches Parlament

Funktion

Das Europäische Parlament vertritt die Bürger der Europäischen Union.

Aufgaben

  • Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat der EU
  • Kontrolle der Europäischen Kommission
  • Verabschiedung des EU-Haushalts
  • Wahl des Kommissionspräsidenten

Besonderheiten

  • direkt von den EU-Bürgern gewählt
  • Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg

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3. Europäischer Rat

Funktion

Der Europäische Rat legt die politischen Leitlinien und Ziele der EU fest.

Mitglieder

  • Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten
  • Präsident des Europäischen Rates
  • Präsident der Europäischen Kommission

Aufgaben

  • strategische Entscheidungen
  • Festlegung politischer Prioritäten
  • Krisenmanagement

4. Rat der Europäischen Union

Funktion

Vertretung der Mitgliedstaaten auf Ministerebene.

Aufgaben

  • Gesetzgebung gemeinsam mit dem Parlament
  • Koordinierung nationaler Politiken
  • Abschluss internationaler Abkommen

Besonderheit

Je nach Thema treffen sich unterschiedliche Fachminister.


5. Europäische Kommission

Funktion

Die Kommission ist die Exekutive der EU.

Aufgaben

  • Initiativrecht für EU-Gesetze
  • Überwachung der Verträge
  • Umsetzung von EU-Politik
  • Verwaltung des EU-Haushalts

einheitlichen Anwendung

  • Entscheidung über Vertragsverletzungen
  • Finanzsystems
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