ErgThG - Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
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ErgThG - Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

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ErgThG - Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

Ergotherapeutengesetz (ErgThG)

Kurzbeschreibung

Das Ergotherapeutengesetz (ErgThG) regelt die Ausbildung und den Zugang zum Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten in Deutschland.

Es enthält insbesondere Vorschriften über die staatlich geregelte Ausbildung, die Voraussetzungen für die Berufserlaubnis, die staatliche Prüfung sowie die Führung der Berufsbezeichnung. Ziel ist es, eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen und den Schutz der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung sicherstellen
  • Voraussetzungen für die Berufsausübung regeln
  • Staatliche Berufszulassung gewährleisten
  • Qualität der ergotherapeutischen Versorgung sichern
  • Patientenschutz stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bearbthg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bearbthg/

Das ErgThG bildet die gesetzliche Grundlage für den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten. Die Einzelheiten der Ausbildung und staatlichen Prüfung werden durch die Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV) geregelt.

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