Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Kurzbeschreibung
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit Elektrizität und Gas in Deutschland.
Es regelt insbesondere den Betrieb von Energieversorgungsnetzen, den diskriminierungsfreien Netzzugang, die Aufgaben der Netzbetreiber, die Regulierung durch die Bundesnetzagentur, den Messstellenbetrieb sowie die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Das EnWG ist die tragende Säule des deutschen Energierechts und schafft den rechtlichen Rahmen für Versorgungssicherheit, Wettbewerb und die Energiewende.
Zweck
- Sichere Energieversorgung gewährleisten
- Funktionsfähigen Wettbewerb fördern
- Netzbetrieb und Netzzugang regeln
- Verbraucher schützen
- Europäische Energiemarktregelungen umsetzen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/
Das EnWG bildet das Grundlagengesetz des deutschen Energierechts. Es wird durch zahlreiche energierechtliche Spezialgesetze und Verordnungen ergänzt, insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
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