Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Kurzbeschreibung
Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) regelt die Finanzierung der Energiewende im Stromsektor. Es bestimmt insbesondere die Finanzierung bestimmter Fördermechanismen durch Zahlungen des Bundes sowie die Erhebung und Abwicklung gesetzlicher Umlagen. Das Gesetz bildet einen zentralen Bestandteil der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien und weiterer energiewirtschaftlicher Förderinstrumente.
Das EnFG ersetzt dabei frühere Finanzierungsmechanismen, insbesondere im Zusammenhang mit der EEG-Umlage, und sorgt für eine transparente und einheitliche Finanzierung im Stromsektor.
Zweck
- Finanzierung der Energiewende sicherstellen
- Fördermechanismen im Stromsektor bündeln
- Bundeszuschüsse regeln
- Stromverbraucher entlasten
- Wettbewerbsfähigkeit stromkostenintensiver Unternehmen sichern
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/
Das EnFG bildet zusammen mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Energierechts. Es regelt insbesondere die Finanzierung gesetzlicher Umlagen und Ausgleichsmechanismen im Stromsektor sowie Entlastungsregelungen für bestimmte Unternehmen.
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