ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
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ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

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ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Kurzbeschreibung

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Es verpflichtet Hersteller zur Registrierung, regelt die Rücknahmepflichten des Handels und soll durch Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Altgeräten den Ressourcenverbrauch senken sowie Umwelt und Gesundheit schützen.


Zweck

  • Umweltbelastungen durch Elektroaltgeräte reduzieren
  • Wiederverwendung und Recycling fördern
  • Herstellerverantwortung stärken
  • Verbraucher zur Rückgabe von Altgeräten verpflichtungsfrei ermöglichen
  • Europäische Vorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/

Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Eine zentrale Rolle spielt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), bei der Hersteller ihre Elektro- und Elektronikgeräte registrieren müssen. Das Gesetz ergänzt insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie weitere Vorschriften des Umwelt- und Produktrechts.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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