Europäische-Betriebsräte-Gesetz (EBRG)
Kurzbeschreibung
Das Europäische-Betriebsräte-Gesetz (EBRG) regelt die Bildung, Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte Europäischer Betriebsräte in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Es setzt die europäische Richtlinie über Europäische Betriebsräte in deutsches Recht um und schafft einen Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertretungen bei Angelegenheiten von europäischer Bedeutung.
Zweck
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung stärken
- Unterrichtung und Anhörung auf europäischer Ebene sicherstellen
- Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmervertretungen fördern
- Mitbestimmung in international tätigen Unternehmen unterstützen
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ebrg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ebrg/
Das EBRG gilt für gemeinschaftsweit tätige Unternehmen und Unternehmensgruppen mit Sitz oder Leitung in der Europäischen Union und ergänzt die nationalen Mitbestimmungsregelungen.
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