DüV - Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
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DüV - Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

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DüV - Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Düngeverordnung (DüV)

Kurzbeschreibung

Die Düngeverordnung (DüV) konkretisiert das Düngegesetz (DüngG) und regelt die ordnungsgemäße Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis.

Sie enthält insbesondere Vorschriften zur Ermittlung des Düngebedarfs, zu Sperrfristen, Ausbringungsbeschränkungen, Dokumentationspflichten sowie zum Schutz von Boden und Gewässern vor übermäßigen Nährstoffeinträgen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Anforderungen zum Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastungen.


Zweck

  • Gute fachliche Praxis beim Düngen sicherstellen
  • Nitratbelastungen reduzieren
  • Gewässer schützen
  • Bodenfruchtbarkeit erhalten
  • Europäische Vorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/

Die Düngeverordnung ist die wichtigste Ausführungsverordnung zum Düngegesetz. Sie regelt die praktische Durchführung der Düngung in landwirtschaftlichen Betrieben und setzt insbesondere die europäische Nitratrichtlinie um. Für die landwirtschaftliche Praxis zählen unter anderem Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Aufzeichnungspflichten und besondere Anforderungen in nitratbelasteten Gebieten ("rote Gebiete") zu den zentralen Regelungsbereichen.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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