Düngegesetz (DüngG)
Kurzbeschreibung
Das Düngegesetz (DüngG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Düngemitteln sowie deren Herstellung, Inverkehrbringen und Anwendung in Deutschland.
Ziel des Gesetzes ist es, eine ordnungsgemäße Pflanzenernährung sicherzustellen und gleichzeitig Boden, Gewässer sowie weitere Umweltgüter vor schädlichen Auswirkungen einer unsachgemäßen Düngung zu schützen. Das DüngG bildet die Ermächtigungsgrundlage für wichtige Verordnungen wie die Düngeverordnung (DüV) und die Düngemittelverordnung (DüMV).
Zweck
- Nachhaltige Pflanzenernährung sicherstellen
- Bodenfruchtbarkeit erhalten
- Gewässer vor Nährstoffeinträgen schützen
- Umweltbelastungen reduzieren
- Voraussetzungen für einen sicheren Düngemittelverkehr schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/d_ngg/
Das Düngegesetz bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Düngerechts. Die praktischen Anforderungen an die Anwendung von Düngemitteln ergeben sich insbesondere aus der Düngeverordnung (DüV). Große Bedeutung besitzt das Gesetz zudem für den Gewässerschutz sowie die Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere der Nitratrichtlinie und der EU-Düngeprodukte-Verordnung.
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