Druckluftverordnung (DruckLV)
Kurzbeschreibung
Die Druckluftverordnung (DruckLV) regelt den Schutz von Beschäftigten bei Arbeiten unter Überdruck.
Sie enthält besondere Vorschriften für Arbeiten in Druckluft, insbesondere zu gesundheitlichen Anforderungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge, Aufenthaltsdauer, Schleusenvorgängen, Dekompression, Überwachung sowie den Pflichten des Arbeitgebers. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren – insbesondere Druckluft- und Dekompressionsschäden – zu vermeiden.
Zweck
- Beschäftigte bei Arbeiten unter Überdruck schützen
- Gesundheitsschäden durch Druckluft vermeiden
- Sichere Arbeitsabläufe gewährleisten
- Arbeitsmedizinische Überwachung sicherstellen
- Besondere Schutzmaßnahmen für Druckluftarbeiten festlegen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/drucklv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/drucklv/
Die DruckLV ergänzt die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts für Arbeiten unter Überdruck und gilt insbesondere im Tunnel-, Spezialtief- und Wasserbau.
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