Düngeverordnung (DüV)
Kurzbeschreibung
Die Düngeverordnung (DüV) konkretisiert das Düngegesetz (DüngG) und regelt die ordnungsgemäße Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis.
Sie enthält insbesondere Vorschriften zur Ermittlung des Düngebedarfs, zu Sperrfristen, Ausbringungsbeschränkungen, Dokumentationspflichten sowie zum Schutz von Boden und Gewässern vor übermäßigen Nährstoffeinträgen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Anforderungen zum Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastungen.
Zweck
- Gute fachliche Praxis beim Düngen sicherstellen
- Nitratbelastungen reduzieren
- Gewässer schützen
- Bodenfruchtbarkeit erhalten
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/
Die Düngeverordnung ist die wichtigste Ausführungsverordnung zum Düngegesetz. Sie regelt die praktische Durchführung der Düngung in landwirtschaftlichen Betrieben und setzt insbesondere die europäische Nitratrichtlinie um. Für die landwirtschaftliche Praxis zählen unter anderem Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Aufzeichnungspflichten und besondere Anforderungen in nitratbelasteten Gebieten ("rote Gebiete") zu den zentralen Regelungsbereichen.
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