Bundesnotarordnung (BNotO)
Kurzbeschreibung
Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt die Rechtsstellung, Bestellung, Rechte, Pflichten und Organisation der Notarinnen und Notare in Deutschland.
Sie enthält insbesondere Vorschriften über die Bestellung zum Notar, die Amtsführung, Amtspflichten, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Vertretung, Aufsicht sowie die Organisation der Notarkammern und der Bundesnotarkammer. Gemeinsam mit weiteren notarrechtlichen Vorschriften bildet sie die Grundlage für das deutsche Notariat.
Zweck
- Unabhängigkeit des Notariats gewährleisten
- Rechtssichere Beurkundungen sicherstellen
- Rechte und Pflichten der Notare regeln
- Organisation des Notarwesens festlegen
- Vertrauen in den Rechtsverkehr stärken
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/
Die Bundesnotarordnung bildet die zentrale berufsrechtliche Grundlage für das deutsche Notariat. Sie wird durch weitere Vorschriften, insbesondere das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sowie die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), ergänzt.
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