Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Kurzbeschreibung
Die Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) regelt die Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt sowie die Anforderungen an deren Qualifikation und Befähigung.
Sie legt unter anderem fest, welche Besatzungsmitglieder für bestimmte Fahrzeuge erforderlich sind, welche Befähigungszeugnisse und Patente benötigt werden, welche Anforderungen an Ausbildung, praktische Erfahrung und Fahrtauglichkeit bestehen und wie Qualifikationen anerkannt werden.
Zweck
- Sicherheit in der Binnenschifffahrt gewährleisten
- Einheitliche Anforderungen an Besatzungen schaffen
- Berufsqualifikationen regeln
- Europäische Vorgaben umsetzen
- Sicheren Betrieb von Binnenschiffen fördern
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Kapitel, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/binschpersv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/binschpersv/
Die BinSchPersV regelt die Qualifikationen und Besatzungsanforderungen für die Berufsschifffahrt auf den deutschen Binnenwasserstraßen und setzt europäische Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt um.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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