BGleiG - Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes
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BGleiG - Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

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BGleiG - Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes

Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

Kurzbeschreibung

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes.

Es verpflichtet die Dienststellen des Bundes, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bestehende Benachteiligungen abzubauen und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Das Gesetz enthält Regelungen zur Bestellung und Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragten, zu Personalmaßnahmen, Auswahlverfahren sowie zur Förderung von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.


Zweck

  • Gleichstellung von Frauen und Männern fördern
  • Chancengleichheit im Bundesdienst verwirklichen
  • Benachteiligungen abbauen
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern
  • Gleichstellungsbeauftragte stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bgleig_2015/

Das BGleiG gilt für die Bundesverwaltung und die Gerichte des Bundes. Für die Länder bestehen jeweils eigene Landesgleichstellungsgesetze. Das Gesetz ergänzt insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

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