BewachV - Verordnung über das Bewachungsgewerbe
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BewachV - Verordnung über das Bewachungsgewerbe

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BewachV - Verordnung über das Bewachungsgewerbe

Bewachungsverordnung (BewachV)

Kurzbeschreibung

Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) für das Bewachungsgewerbe.

Sie regelt insbesondere die Anforderungen an Gewerbetreibende und Wachpersonen, die Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkunde- und Unterrichtungsnachweise, das Bewacherregister sowie Dokumentations- und Mitführungspflichten. Ziel ist ein hohes Sicherheitsniveau und die Qualitätssicherung im Bewachungsgewerbe.


Zweck

  • Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe konkretisieren
  • Einheitliche Anforderungen an Bewachungsunternehmen schaffen
  • Zuverlässigkeit von Wachpersonen sicherstellen
  • Sicherheitsstandards erhöhen
  • Schutz von Bevölkerung und Auftraggebern gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bewachv_2019/

Diese Verordnung konkretisiert die Vorschriften der Gewerbeordnung (insbesondere § 34a GewO) für das Bewachungsgewerbe.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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