Bundesdisziplinargesetz (BDG)
Kurzbeschreibung
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das Disziplinarrecht für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Es bestimmt, wie Dienstvergehen verfolgt werden, welche Disziplinarmaßnahmen zulässig sind und wie Disziplinarverfahren durchgeführt werden.
Das Gesetz dient der Sicherung einer gesetzmäßigen, vertrauenswürdigen und funktionsfähigen Bundesverwaltung.
Zweck
- Dienstpflichten durchsetzen
- Dienstvergehen ahnden
- Rechtsstaatliche Disziplinarverfahren gewährleisten
- Vertrauen in die öffentliche Verwaltung sichern
- Rechtsschutz der Beamten gewährleisten
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/bdg/
Das BDG gilt ausschließlich für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen Disziplinargesetze der Länder. Das Bundesdisziplinargesetz ergänzt das Bundesbeamtengesetz (BBG) und enthält die verfahrensrechtlichen sowie materiell-rechtlichen Vorschriften für Disziplinarmaßnahmen und Disziplinargerichtsverfahren.
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