Bundesbeamtengesetz (BBG)
Kurzbeschreibung
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten des Bundes.
Es enthält Vorschriften über die Begründung, Ausgestaltung und Beendigung des Beamtenverhältnisses sowie über Rechte und Pflichten der Bundesbeamten. Dazu gehören unter anderem Ernennung, Laufbahn, Abordnung, Versetzung, Dienstpflichten, Nebentätigkeiten, Arbeitszeit, Urlaub, Beurteilungen sowie Ruhestand und Versorgung.
Zweck
- Einheitliche Rechtsgrundlagen für Bundesbeamte schaffen
- Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis regeln
- Funktionsfähigkeit der Bundesverwaltung sichern
- Rechtssicherheit für Dienstherren und Beamte gewährleisten
- Leistungsfähigen öffentlichen Dienst sicherstellen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Kapitel, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/
Das Bundesbeamtengesetz regelt ausschließlich das Beamtenverhältnis beim Bund. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die jeweiligen Landesbeamtengesetze. Ergänzend sind insbesondere das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie das Bundesdisziplinargesetz (BDG) zu beachten.
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