Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Kurzbeschreibung
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) konkretisiert das Baugesetzbuch (BauGB) und regelt die zulässige bauliche Nutzung von Grundstücken. Sie bestimmt insbesondere die verschiedenen Baugebiete (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete) sowie das Maß und die Art der baulichen Nutzung.
Die BauNVO bildet gemeinsam mit dem Baugesetzbuch die Grundlage der kommunalen Bauleitplanung.
Zweck
- Einheitliche Baugebiete definieren
- Geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglichen
- Zulässige Grundstücksnutzungen festlegen
- Bebauungspläne konkretisieren
- Nutzungskonflikte vermeiden
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/
Die BauNVO ist die wichtigste Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB). Sie regelt insbesondere die Art der baulichen Nutzung (§§ 2–11 BauNVO), das Maß der baulichen Nutzung (u. a. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl), die Bauweise sowie überbaubare Grundstücksflächen. Die Festsetzungen der BauNVO werden regelmäßig in Bebauungsplänen verwendet.
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