BauGB - Baugesetzbuch
Gesetz · AELS Wissensseite

BauGB - Baugesetzbuch

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu BauGB - Baugesetzbuch, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

183 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 21 Verknüpfungen
BauGB - Baugesetzbuch

Baugesetzbuch (BauGB)

Kurzbeschreibung

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Bundesgesetz des öffentlichen Städtebaurechts in Deutschland.

Es regelt insbesondere die Bauleitplanung der Gemeinden, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung, die Sicherung der Bauleitplanung, die Bodenordnung, die Erschließung von Baugebieten, die Städtebauförderung sowie Enteignungs- und Entschädigungsregelungen. Das BauGB bildet die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung und wird durch weitere Verordnungen und Fachgesetze ergänzt.


Zweck

  • Geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten
  • Nachhaltige Bodennutzung fördern
  • Bauleitplanung der Gemeinden regeln
  • Rechtssicherheit für Bauvorhaben schaffen
  • Öffentliche und private Interessen ausgleichen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Kapitel, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

Das BauGB bildet die Grundlage des öffentlichen Städtebaurechts. Es wird insbesondere durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung (PlanZV), die Landesbauordnungen sowie weitere Fachgesetze ergänzt.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu BauGB - Baugesetzbuch

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.